Personenbeförderungsschein (FZF) in Berlin.
Was ist ein P-Schein? Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und der dazugehörige „Führerschein zur Fahrgastbeförderung“ (auch Personenbeförderungsschein, kurz P-Schein, Unternehmerschein) – für Mietwagen mit Fahrer, Taxis, Pkw im Linienverkehr oder Pkw im gewerblichen Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr werden benötigt, wer gewerblich bis zu acht Personen befördern möchte.
Allerdings ersetzt der Personenbeförderungsschein nicht die Fahrerlaubnis für KFZ. Zudem muss der Besitzer eines Personenbeförderungsscheins gute Ortskenntnisse besitzen. Dafür benötigt der Besitzer einen Ortskundenachweis, der gute Ortskenntnisse bestätigt (nach §48 FeV). Die Ausbildung zum P-Schein findet in Berlin statt (hier der genaue Schulungsort).
Hierbei gilt zu beachten, dass auf der einen Seite der große P-Schein zur Auwahl steht und auf der anderen Seite der kleine P-Schein. Genau genommen liegt der Unterschied in der Ausübung der Tätigkeit. Der große P-Schein ist für angehende Taxifahrer ausgelegt, hingegen ist der kleine P-Schein für Mietwagen bestimmt. Demzufolge ist es vorab wichtig, zu wissen für welche Tätigkeit das persönliche Interesse stärker ist.
Voraussetzungen für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins
Um den Personenbeförderungsschein (Führerschein zur Fahrgastbeförderung) zu erhalten, müssen Sie
- mindestens 21 Jahre alt sein (Krankenwagenfahrer 19 Jahre),
- mindestens seit zwei Jahren eine Fahrerlaubnis Klasse B bzw. C1E (für PKW, früher Klasse 3) besitzen und
- in einem bestimmten Maß gesund sein.
Die genannten Fristen gelten für den Tag der Erteilung. Sie können bereits vor Ihrem 21. Geburtstag und bevor Sie zwei Jahre den Führerschein besitzen den Taxischein beantragen und die Prüfung ablegen.
Weitere Informationen zum P-Schein.
Dauer der Maßnahme
bis zu 6 Monate
Unterrichtzeiten
Mo. – Do. 09:00 – 16:00 Uhr und
Fr. 09:00 – 14:00 Uhr
Schulungsort für den Personenbeförderungsschein
Die Schulung findet im Taxischulungszentrum – Beusselstraße, 10553 Berlin-Tiergarten statt
Weitere Informationen finden Sie auch bei unserem Partner Taxischulungszentrum
Einteilung Personenbeförderungsschein
Der Personenbeförderungsschein ist für gewerbliche Fahrer ausgelegt, die ihren Unterhalt mittels P-Schein verdienen. Da die Personenbeförderungsbranche breit gefächert ist, finden Sie folgend eine kurze Einteilung der einzelnen Fahrertypen:
- Mietwagenfahrer, Limousinenfahrer und Chauffeure, Krankentransportfahrer, Krankenwagenfahrer sind der Gruppe kleiner P-Schein zuzuordnen.
- Der Taxifahrer gehört der Gruppe großer P-Schein an und ist für seine Fahrgäste verantwortlich (hoher Vertrauensvorschuss) und muss zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.
Berufsgruppen wie Fahrer von Krankenwagen staatlicher und militärischer Einrichtungen, Krankenwagenfahrer von Feuerwehr, Katastrophenschutz, andere staatliche anerkannte Rettungsdiensten unterliegen nicht der gewerblichen Personenbeförderungsbranche, d. h. es ist kein Personenbeförderungsschein notwendig.
Eignung des Personenbeförderungsschein
Die persönliche Eignung für die erhöhte Verantwortung für die Fahrgastbeförderung stellt die Grundvoraussetzung dar. Der Bewerber muss nach § 48 Absatz 4 Nr. 2a FeV ein polizeiliches Führungszeugnis erbringen, welches Eintragungsfreiheit bei fehlenden Vorstrafen bescheinigt. Das Führungszeugnis wird beim Bundeszentralregister des Bundesamtes für Justiz in Bonn beantragt. Bei Eintragungen kann Ihnen der P-Schein verweigert werden.
In einem ärztlichen Gutachten muss neben der persönlichen Eignung auch die körperliche sowie die geistige Eignung (Gesundheitszeugnis) nachgewiesen werden. Dementsprechend werden in dem Gutachten Orientierungssinn, Konzentrationsfähigkeit, Belastbarkeit, Aufmerksamkeit und Reaktionen getestet.
Bei Herz- und Gefäßkrankheiten , Diabetes, Alkoholabhängigkeit, Gleichgewichtsstörung, Epilepsie, Krankheiten des Nervensystems kann Ihnen die Behörde den Erwerb untersagen.
Den Personenbeförderungsschein können Sie in Ihrer örtlichen Führerscheinstelle beantragen. Zudem muss ein Nachweis über die Sehfähgikeit muss erbracht werden.
Was kostet ein P-Schein (für Selbstzahler)?
- Antragskosten ca. 40€
- Führungszeugnis 13€
- Gesundheitszeugnis 80 bis 140€ je nach Bundesland, Verlängerung ca. 70€
- Ortskundeprüfung ca. 50€
Darüber hinaus gilt es zu wissen, dass Teilnehmer mit Bildungsgutschein durch das Jobcenter oder der Arbeitsagentur gefördert werden.
Checkliste Personenbeförderungsschein
- Mindestalter 21 Jahre, Krankenwagenfahrer 19 Jahre
- polizeiliches Führungszeugnis
- Gesundheitszeugnis für die physische und psychische Eignung
- Sehtest
- Ortskundeprüfung – Nachweis über Ortskenntnisse
- Erst Hilfe Kurs bei Krankentransporten
Aufgrund der hohen Nachfrage, raten wir Ihnen bei Interesse telefonisch oder per Mail mit uns in Kontakt zu treten. Aufgrund der Steigerung Ihrer Qualifikation, können Sie nach einer erfolgreichen Prüfung auf jeden Fall mit höheren Chancen im Arbeitsmarkt rechnen. Ferner wird unser Team Sie für Ihre Zukunft beraten. Schließlich ist es in unserem Interesse Ihnen zum Erfolg zu verhelfen. Falls Sie konkrete Fragen haben, können sie ebenfalls unverbindlich kontaktieren.