Krankenwagenfahrer werden!
Personenbeförderungsschein für Krankenwagenfahrer.
Der „Führerschein zur Fahrgastbeförderung“ – auch kleiner „Personenbeförderungsschein“, kurz „P-Schein“ – für Mietwagen, Chauffeure, Krankenwagenfahrer, Privatfahrer werden benötigt, wer gewerblich bis zu acht Personen befördern möchte.
Der Krankenwagenfahrer gilt als Chauffeur, und muss dem entsprechend den „Führerschein zur Fahrgastbeförderung“ besitzen. Zudem kann er in verschiedenen Bereichen der Personenbeförderung eine arbeiten aufnehmen.
Mehr als nur Krankenwagenfahrer
Dementsprechend erhält der Chauffeur eine praxisorientierte Ausbildung mit Zertifikat. Mit dem kleinen P-Schein können Tätigkeiten wie Krankenwagenfahrer, Mietwagenfahrer und Chauffeuredienstleistungen ausgeübt werden.
Ferner wird der Nachweis über die Ortskenntnisse durch die Ortskundeprüfung in mündlicher Form erlangt und ist ein wichtiger Bestandteil des kleinen P-Scheins und auch der Chauffeur Ausbildung. Außerdem die mündliche Prüfung wird bei der DEKRA oder TÜV abgelegt. Der Chauffeur wird auch als Limousinenfahrer bezeichnet, und kann somit als Business Chauffeur, Privatchauffeur oder als Sightseeing Chauffeur auftreten. Darüber hinaus sind Chauffeure oder Privatfahrer auch auf Abruf, nächtliche Fahrten für Feiern, Fahrten zum Flughafen unterwegs oder für Menschen, die selbst keinen Führerschein besitzen, auf Sie angewiesen sind und den Komfort einer Limousine oder gehobenen Autoklasse sowie Diskretion bevorzugen.
Flexibilität in der Berufswahl
Durch den Beruf als Mietwagenfahrer haben Sie unterschiedlichste Optionen, und können daher später selber entscheiden welche Tätigkeit Sie später ausüben möchten.
Voraussetzung
Sie müssen mindestens 19 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr eine Fahrerlaubnis Klasse B bzw. C1E (für PKW, früher Klasse 3) besitzen
Dauer der Maßnahme
Mietwagen bis zu 3 Monate
Unterrichtzeiten
Mo. – Do. 09:00 – 16:00 Uhr und Fr. 09:00 – 14:00 Uhr