GSSK – Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
GSSK – Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK Berlin).
Gepr. GSSK – die Ausbildung zur geprüften Schutz- und Sichheitskraft.
Abgesehen von gewöhnlichen Tätigkeiten im Sicherheitsdient, gestattet das Ablegen einer GSSK – Prüfung Ihnen Tätigkeiten in anspruchsvollen Bereichen des Sicherheitsgewerbes auszuüben. Zudem erwerben Sie einen von der Industrie- und Handelskammer- IHK anerkannten Berufsabschluss.
Hinzu kommt, dass aufgrund der höheren Qualifikation anspruchsvolle Sicherheitsaufgaben mit Führungsposition besetzt werden können. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte werden tariflich besser bezahlt, als Sicherheitsdienstmitarbeiter welche über die Unterweisung oder die Sachkundeprüfung nach §34a GewO verfügen. Zudem erfüllst du die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung zum Meister für Schutz und Sicherheit und anderen spannenden Aufstiegsoptionen.
Daher, dass ein hoher Bedarf nach qualifiziertem Sicherheitspersonal in der Arbeitswelt besteht, haben Sie mit einer GSSK – Prüfung gute Vorraussetzungen auf eine Festanstellung. Zudem stehen auch wir Ihnen nach Beendigung der Weiterbildung zur Seite, um eine Tätigkeit im Sicherheitsdienst als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft für Sie vermitteln können. Zudem erfüllen Sie mit der bestandenen GSSK – Prüfung nach § 34a GewO die Voraussetzung, um auf selbstständiger basis arbeiten zu dürfen.
Abgesehen von dem beruflichen Weiterbildungsaspekt bei der GSSK Ausbildung in Berlin, werden Sie sich nach abgeschlossener Prüfung auch persönlich weiterentwickeln und sich zwischenmenschliche Eigenschaften aneignen, die zum einen im Beruf und zum anderen im täglichen Leben von Vorteil für Sie sind.
Wo kann ich mit einer GSSK – Schutz- und Sicherheitskraft arbeiten?
Für folgende Beispieltätigkeiten ist die GSSK Prüfung erforderlich:
- Bewachungsdienste vor Diskotheken (Türsteher)
- Kontrollen im Verkehrsraum der Öffentlichkeit (z.B. Citystreifengänge)
- Kontrollgänge in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Einsätze im Sinne des Ladendiebschutzes (Kaufhaus-, Ladendetektive)
- Bewachungen von Asyl- und Flüchtlingsunterkünften (nur in leitender Ausübung) sowie
- Bewachungen von Großveranstaltungen mit Zugangsschutz (nur in leitender Ausübung)
Vorteile für eine Weiterbildung als Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
- Bessere tarifliche Bezahlung
- Beruflicher Aufstieg im Sicherheitdienst
- Qualifizierung für anspruchsvolle Aufgaben
- Von der IHK anerkannter Berufsabschluss
- Zeugnis von der Industrie- und Handelskammer
Zielgruppe
Die GSSK Prüfung bietet sich für aufstrebende Mitarbeiter aus dem Bereich des Sicherheitsdienstes an, die bereits das Unterrichtungsverfahren gem. § 34 a GewO absolviert haben, bzw. die Sachkunde nach §34 a GewO erfolgreich bestanden haben, eine langjährige Berufspraxis besitzen und ferner wegen neuer anspruchvoller Tätigkeiten die GSSK – Prüfung benötigen.
Teilnahmebedingungen
Die Prüfungen werden vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt. Folgende Voraussetzungen zur Anmeldung wegen der Teilnahme an der GSSK Prüfung müssen erfüllt sein:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine min. zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen
- ein Mindestalter von 24 Jahren
- die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
Prüfungsinhalte
- Handlungsbereich „Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln 120 UE
- Rechtskunde 60 UE
- Dienstkunde 60 UE
- Handlungsbereich „Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik 120 UE
- Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen 40 UE
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz 40 UE
- Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik 40 UE
- Handlungsbereich Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln 80 UE
- Situationsbeurteilung und -bewältigung 20 UE
- Kommunikation 20 UE
- Kunden- und Serviceorientierung 20 UE
- Betriebliche Zusammenarbeit 20 UE
Prüfungsdauer:
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen. Zum einen findet eine schriftliche-, und zum anderen eine mündliche Prüfung statt. Während die mündliche Prüfung ca. 35 Minuten dauert, beträgt die schriftliche Prüfungsdauer ca. 120 Minuten.
320 UE
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- Detektiv werden
- Interventionskraft (Brandschutz)
- Alarminterventionskraft (Revierfahrer)
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