Brandschutz – Wissen, was zu tun ist.
Alle wichtigen Informationen zum Thema Brandschutz und der Sachkundeprüfung finden Sie hier:
Aufgaben eines Brandschutzhelfers
Aufgaben eines Brandschutzhelfer?
Der Helfer im Brandschutz ist maßgeblich für die Brandbekämpfung und die Gebäuderäumung verantwortlich. Sie leiten gezielte Maßnahmen bei Brandfall ein, um für den Schutz der Betroffenen zu sorgen. Der Brandschutz beinhaltet die Ausbildung Erste Hilfe zu leisten, Gefahren abzuwenden bzw. einzudämmen und eine Evakuierung einzuleiten. Dabei kann jeder Angestellter einer Firma Brandschutz erlernen. Der Arbeitgeber ernennt einen Mitarbeiter mit geeigneten Qualifikationen und Charakteristika.
Die Gefahrenabdämmung erfolgt nur wenn die eigene Sicherheit nicht gefährdet ist. Zudem sorgt der Brandschutzhelfer für eine gesicherte Evakuierung des Unternehmens bei einem Brandfall. Er wirkt unterstützend und ist ein wichtiger Ansprechpartner der Feuerwehr für die betriebliche Informationsbeschaffung. So kann man den Brandschutzhelfer als Feuerwehrmann sehen, der für das angestellte Unternehmen agiert. Die Kommunikation zwischen den Verantwortlichen ist daher immens wichtig. Sie muss abgestimmt sein, denn im Notfall sollten alle Ruhe bewahren und einen kühlen Kopf bewahren und wissen, was zu tun ist.
Der angehende Brandschutzhelfer erlernt mit Stress umzugehen, fokussiert zu sein und schnelle, richtige Entscheidungen zu treffen. Daher bringt der Beruf zum Brandschutz viele Qualifikationen mit sich, die Sie jederzeit einsetzen können und für weitere Vorhaben von Nutzen sind.
Warum eine Sachkundeprüfung ablegen?
Für folgende Tätigkeiten ist die Sachkundeprüfung erforderlich:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (Citystreife),
- Schutz vor Ladendieben (Ladendetektiv),
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher).
Zielgruppe
Dieser Lehrgang bietet sich für Mitarbeiter aus dem Bereich der Bewachung an, die bereits das Unterrichtungsverfahren gem. § 34 a GewO absolviert haben und nun wegen neuer Tätigkeiten die Sachkundeprüfung benötigen.
Neueinsteiger in das Berufsfeld Bewachung haben hier die Chance, die Zulassung zum Einsatz in der Bewachungsbranche über die bestandene Sachkundeprüfung berufsbegleitend und ohne den bisherigen Aufwand mit Terminen und verbundenen Fahrten zu erlangen.
Dies setzt allerdings voraus, dass der Teilnehmer mit dem notwendigen Ernst und Engagement den angeboten Lehrstoff bearbeitet.
Teilnahmebedingungen
Die Prüfungen können vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt werden. Besondere Voraussetzungen zur Anmeldung wegen der Teilnahme an der Sachkundeprüfung gibt es nicht – allerdings empfiehlt es sich, auf Grund der Tatsache, dass die Sachkundeprüfung anspruchsvoll und relativ schwierig ist, sich qualifiziert vorzubereiten.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen ( Dauer max. 120 Min. ) und einem mündlichen Teil. Die mündliche Prüfung dauert ca. 15 Minuten. Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter
Prüfungsinhalte für die Schulung zum Brandschutzhelfer
Wir bieten Ihnen für sämtliche Prüfungsgebiete der Sachkundeprüfung in ausreichendem Umfang Lernmaterial und Testfragen.
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Hier lernt der Teilnehmer z.B. die Unterschiede von Rechten privater Sicherheitsmitarbeiter und Polizei. - Gewerberecht
Hier werden die jeweiligen Vorschriften der Gewerbeordnung sowie die Bewachungsverordnung behandelt. - Datenschutz
In diesem Gebiet wird das Grundwissen zum Bundesdatenschutzgesetz sowie der Umgang mit personenbezogenen Daten vermittelt. - Bürgerliches Recht
In diesem Sachgebiet lernt der Teilnehmer den Unterschied und die Befugnisse aus Eigentum und Besitz sowie die Befugnisse aus dem Hausrecht und den Jedermannsrechten. - Straf- und Verfahrensrecht
Inhalt hier ist beispielsweise, welche Voraussetzungen eine Notwehr oder eine vorläufige Festnahme haben – oder die Erläuterung von Straftaten wie z.B. Diebstahl oder Körperverletzung. - Umgang mit Menschen
Dieses Gebiet vermittelt den Umgang mit anderen Menschen, insbesondere Deeskalation bei Konflikten. - Umgang mit Verteidigungswaffen
Basis dieses Sachgebiets ist das Waffengesetz – hier lernt der Teilnehmer die wesentlichen Inhalte und Begriffe wie z.B. Waffenschein, Waffenbesitzkarte, Gefährlichkeit von Schusswaffen, Zuverlässigkeit und dergleichen. - Unfallverhütungsvorschriften
In diesem Themenbereich werden die Teilnehmer in den Bereich der Arbeitssicherheit eingeführt. - Grundlagen der Sicherheitstechnik
Hier wird das Grundwissen zum Thema Sicherheitstechnik vermittelt z.B. mechanische und elektronische Sicherheitseinrichtungen und Brandschutz.
Die Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis. Dabei erlernt der Helfer im Brandschutz in der Theorie die Grundzüge des Brandschutzes, betriebliche Brandschutzorganisation, Wissen über Feuerlöscheinrichtungen anzueignen, potentielle Gefahren über Brände zu erkennen und das “richtige” Verhalten bei einem möglichen Brandfall zu vollziehen.
In der Praxis werden die erlernten Kenntnisse über Feuerlöscheinrichtungen in der Realität angewandt. Eigene Grenzen erkennen und die richtige Löschtaktik anwenden, um einen Brand schnellstmöglich unter Kontrolle zu bekommen. Verschiedene Brände wie Metallbrände, Fettbrände oder elektrische Anlagen sind gesondert zu behandeln, da diese verschiedene Löschtaktiken und Vorgehensweisen benötigen.
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