Volle Kostenübernahme durch den Aktivierungs- und Bildungsgutschein (AVGS).
BILDUNGSFELD ist ein nach AZAV zertifizierter Bildungsträger. Unsere Angebote können als Maßnahme der beruflichen Aus- und Weiterbildung bis zu 100% mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter finanziert werden.
1. Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Seit dem 31. März 2012 stellt der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein die Weiterentwicklung des Vermittlungsgutscheins dar und löste diesen ab. Die Agentur für Arbeit bescheinigt einem Arbeitslosen oder einem Arbeitssuchenden entsprechenden einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Mit diesem Gutschein kann der Arbeitslose, bzw. der Arbeitssuchende an Maßnahmen teilnehmen, welche durch zugelassene Träger ausgeübt werden.
2. Habe ich Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Generell haben alle arbeitssuchenden Personen die Möglichkeit einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgestellt zu bekommen. Hierfür müssen die Personen folgende Kritierien erfüllen. Der Antragsteller ist während der vergangenen 3 Monate mindestens 6 Wochen arbeitslos, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld und ist noch nicht in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vermittelt.
3. Wie erhalte ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Bei der Agentur für Arbeit werden in einem Gespräch (“Profiling”) mit der zuständigen Beraterin oder dem Berater der Dedarf und das Bildungsziel festgelegt. Bei der Vergabe orientieren sich die Agenturen für Arbeit an der regionalen Arbeitsmarktlage und den Bildungszielen.
Machen Sie Ihrem Sachbearbeiter deutlich, warum Sie diesen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein benötigen. Das kann schriftlich erfolgen, wenn Sie mündlich kein Ausdrucksvermögen entfalten können. Es muss deutlich werden, dass Sie sich über Ihren Wunschberuf sachkundig gemacht haben und mit Hilfe des Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein eine Festanstellung anstreben. Eine vorherige Beratung mit Ihrem Sachbearbeiter ist wünschenswert.
4. Wie löse ich den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ein?
Das Einlösen eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins ist denkbar einfach: Bei einem Träger Ihrer Wahl, haben Sie die Möglichkeit diesen im Rahmen von zugelassenen Maßnahmen und Bildungsträgern einzulösen. Der Gutschein kann nur innerhalb der Gültigkeitsdauer eingelöst werden. Bei zugelassenen Trägern wie Bildungsfeld für eine zugelassene Bildungsmaßnahme. Wir beraten Sie gerne!
jetzt ” ex_class=”short m-b-sm”]